Josanne van Westrienen, LL.M., BA

Niederländische Juristin und unabhängige Forscherin im Bereich Rechtslinguistik

Sprache ist niemals neutral. Erst recht nicht im Strafrecht.

Wie Sprache Zustimmung konstruiert

Ich habe Rechtswissenschaften an der Open Universiteit in den Niederlanden sowie Französische Sprache und Kultur an der Universität Leiden studiert und arbeite an der Schnittstelle von Strafrecht, Linguistik und Rechtsvergleichung.


Meine Forschung untersucht, wie Wortwahl, Grammatik und Übersetzung rechtliche Bedeutung konstruieren. Im Mittelpunkt stehen Zustimmung und sexuelle Gewalt im mehrsprachigen und vergleichenden Strafrecht.


Die Rechtslinguistik – auch als Jurilinguistik bezeichnet –  untersucht, wie Sprache rechtliche Auslegungsmöglichkeiten eröffnet, begrenzt oder verdeckt. Sie belegt nicht, dass bereits ein einzelnes Wort automatisch zu einer anderen gerichtlichen Entscheidung führt; sie ermöglicht vielmehr die präzise Untersuchung dessen, was die geschriebene Norm ermöglicht, hervorhebt oder implizit lässt.

Meine aktuelle Forschung nimmt eine scheinbar einfache Frage zum Ausgangspunkt: Was geschieht rechtlich, wenn sexueller Übergriff und Vergewaltigung in verschiedenen Sprachen und Rechtsordnungen unterschiedlich konstruiert werden?


Zentrale Forschungsfrage

Wie prägt die sprachliche Konstruktion von sexuellem Übergriff und Vergewaltigung in strafrechtlichen Normen –  über Sprachfassungen und Rechtsordnungen hinweg – den rechtlichen Anwendungsbereich des Tatbestands, insbesondere im Hinblick auf das Gesetzlichkeitsprinzip und die Darstellung von Täter und Opfer?

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Die Schweiz bildet den mehrsprachigen Ankerpunkt der Forschung. Die französische, deutsche und italienische Fassung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs sind gleichermaßen authentisch, ohne deshalb semantisch identisch sein zu müssen. Ich vergleiche diese Fassungen miteinander und anschließend mit der strafrechtlichen Konstruktion von Zustimmung und sexueller Gewalt in den Niederlanden, Frankreich und Deutschland. Italien dient als ergänzender Vergleichsfall.


Ich untersuche nicht nur die Wörter, die der Gesetzgeber wählt, sondern auch die Wirkung von Grammatik und Syntax: welches Subjekt in der Vorschrift handelt, wie das Opfer positioniert wird, welche Formen des Willens, der Zustimmung oder des Einverständnisses rechtlich hervortreten und was der Wortlaut implizit lässt.


Diese Forschungslinie bildet die Grundlage eines Vorschlags für ein rechtsvergleichendes Promotionsvorhaben im Strafrecht und in der Rechtslinguistik, der derzeit von der Open Universiteit in den Niederlanden geprüft wird.

Abgeschlossene Forschung

BA-Arbeit – schweizerisches Sexualstrafrecht

Universität Leiden, 2026


Une loi, trois langues, un consentement ? Analyse lexico-sémantique et traductologique de l’article 190 du Code pénal suisse


Die drei gleichermaßen authentischen Sprachfassungen werden rechtlich als gleichwertig behandelt, konstruieren Zustimmung, Gewalt und Handlungsrollen jedoch semantisch nicht identisch. Das französische volonté und das italienische volontà eröffnen einen breiteren subjektiven Interpretationsspielraum, während die deutschsprachige Lehre Wille enger fasst und darunter einen objektiv erkennbaren Willen versteht. Auch die Begriffe viol, Vergewaltigung und violenza carnale heben unterschiedliche konzeptuelle Dimensionen hervor; die syntaktischen Strukturen weisen Täter und Opfer ebenfalls nicht in allen drei Fassungen dieselben Rollen zu.

Die Untersuchung betrifft die geschriebene Norm, vor allem Artikel 190 Absatz 1. Sie zeigt Unterschiede in Auslegungsspielräumen und semantischer Reichweite auf; sie weist nicht empirisch nach, dass sprachliche Unterschiede zu anderen gerichtlichen Entscheidungen führen.


Zum Eintrag im Universitätsrepositorium


LL.M.-Arbeit – Strafbarkeit im Vorfeld der Tat

Open Universiteit, 2020


De rekbaarheid van de strafbare voorfase in Nederland: een rechtsvergelijkend onderzoek met Duitsland naar de noodzaak van verdere oprekking van strafbaarheid in de voorfase


Auf der Grundlage eines Vergleichs mit dem deutschen Recht kam die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine weitere Ausweitung der Strafbarkeit im Vorfeld der Tat in den Niederlanden nicht erforderlich war: Die bestehenden gesetzlichen Begriffe eröffneten den Gerichten bereits erheblichen Auslegungsspielraum, um sehr unterschiedliche Vorbereitungshandlungen strafrechtlich zu erfassen.

Wie ich die Sprache des Rechts untersuche

1. Lexik und Bedeutung

Ich vergleiche rechtliche Schlüsselbegriffe und ihre semantische Reichweite: Welche Bedeutung wird ausdrücklich formuliert, was bleibt implizit und welche Möglichkeiten verschwinden aus dem Blick?

2. Grammatik und Beteiligtenrollen

Ich analysiere Syntax, Verben, Perspektive und Agentivität. Dadurch wird sichtbar, wie eine Norm Täter, Opfer, Handlung, Wille und Zustimmung positioniert.

3. Rechtliche Wirkung

Ich verbinde die sprachliche Analyse mit strafrechtlicher Dogmatik und dem Gesetzlichkeitsprinzip. So untersuche ich, welche Auslegungsmöglichkeiten die geschriebene Norm eröffnet, begrenzt oder weniger sichtbar macht.

4. Rechtsvergleichung

Ich vergleiche Sprachfassungen innerhalb derselben Rechtsordnung und verwandte Straftatbestände in verschiedenen Rechtsordnungen. Dabei frage ich, ob ein Unterschied eher durch die Sprache, durch das Rechtssystem oder durch ihr Zusammenwirken zu erklären ist.

Quellen und Arbeitssprachen

Ich arbeite wissenschaftlich auf Niederländisch, Französisch, Deutsch und Englisch. Französische und deutsche Fachliteratur lese ich im Original; italienische Quellen ziehe ich gezielt heran. Außerdem kann ich schweizerdeutsche Medienbeiträge und öffentliche Debatten in der Alltagssprache verfolgen.

Es paar Wört uf Schwiizerdütsch

S Schwiizerdütsch isch für mich nöd nume e Dialekt, woni verstoh. Es isch e Sprooch, woni au im Alltag bruuche. Mini aktuelli Forschig betrifft au d’Schwiiz. I minere Bachelorarbeit han i mich mit em Artikel 190 im Schwiizer Strafgsetz beschäftigt.


Wenn ich über Consent im Strafrächt forsche, chan ich nöd nume uf Hoochtüütsch, Französisch oder Änglisch dänke. Ich mues au verstoh, wie d Lüüt würklich reded, wie si «Ja» oder «Nei» säged und wie über die Theme im Alltag und i de Medie diskutiert wird. S Schwiizerdütsch git mir en Zuegang zu de öffentliche Debatte, wo suscht schnell verlore gaht.

Josanne van Westrienen presenting her research on consent language in Swiss criminal law at the IAFLL conference in Montpellier.
IAFLL, Montpellier – 24. Juni 2026

Konferenzvorträge

28. August 2026 – LOT Conference, online

Zur Konferenzseite


Linguistic divergence in multilingual sexual assault legislation: How language shapes consent interpretation in Swiss criminal law

24. Juni 2026 – 6th European Conference of the IAFLL, Montpellier

Zum Programm


When Translation Matters: Consent Language in Swiss Multilingual Criminal Law

Wo ich über Recht und Forschung schreibe

Café au Crime – Französisch

Französischsprachige Analysen zu sexueller Gewalt, Strafrecht und den Worten, mit denen das Recht versucht, diese Wirklichkeit zu erfassen.


Ausgewählter Beitrag: Une loi nazie toujours en vigueur

Koffie met Hoornse taart – Niederländisch

Niederländischsprachige Essays über Recht, Sprache und Forschung – und darüber, was sichtbar wird, wenn man Gesetzestexte ein wenig zu genau liest.

Interesse an einer Zusammenarbeit, einem Vortrag oder einer fachlichen Einordnung?

Ich freue mich über Anfragen von Forschenden und Forschungsgruppen, Tagungsveranstalter:innen, Redaktionen und Medien sowie juristischen oder rechtspolitischen Fachkreisen. Möglich sind Forschungskooperationen, Vorträge oder Podiumsgespräche und juristische oder rechtslinguistische Einordnungen zu Zustimmung im Strafrecht, sexueller Gewalt und vergleichendem Strafrecht.