BA-Arbeit – schweizerisches Sexualstrafrecht
Universität Leiden, 2026
Une loi, trois langues, un consentement ? Analyse lexico-sémantique et traductologique de l’article 190 du Code pénal suisse
Die drei gleichermaßen authentischen Sprachfassungen werden rechtlich als gleichwertig behandelt, konstruieren Zustimmung, Gewalt und Handlungsrollen jedoch semantisch nicht identisch. Das französische volonté und das italienische volontà eröffnen einen breiteren subjektiven Interpretationsspielraum, während die deutschsprachige Lehre Wille enger fasst und darunter einen objektiv erkennbaren Willen versteht. Auch die Begriffe viol, Vergewaltigung und violenza carnale heben unterschiedliche konzeptuelle Dimensionen hervor; die syntaktischen Strukturen weisen Täter und Opfer ebenfalls nicht in allen drei Fassungen dieselben Rollen zu.
Die Untersuchung betrifft die geschriebene Norm, vor allem Artikel 190 Absatz 1. Sie zeigt Unterschiede in Auslegungsspielräumen und semantischer Reichweite auf; sie weist nicht empirisch nach, dass sprachliche Unterschiede zu anderen gerichtlichen Entscheidungen führen.
Zum Eintrag im Universitätsrepositorium
LL.M.-Arbeit – Strafbarkeit im Vorfeld der Tat
Open Universiteit, 2020
De rekbaarheid van de strafbare voorfase in Nederland: een rechtsvergelijkend onderzoek met Duitsland naar de noodzaak van verdere oprekking van strafbaarheid in de voorfase
Auf der Grundlage eines Vergleichs mit dem deutschen Recht kam die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine weitere Ausweitung der Strafbarkeit im Vorfeld der Tat in den Niederlanden nicht erforderlich war: Die bestehenden gesetzlichen Begriffe eröffneten den Gerichten bereits erheblichen Auslegungsspielraum, um sehr unterschiedliche Vorbereitungshandlungen strafrechtlich zu erfassen.