Sprache prägt jeden Aspekt des Strafrechts - von Zeugenaussagen bis zur Zustimmung, von Übersetzungsfehlern bis zur Rechtsauslegung. Ich konzentriere mich auf Jurilinguistik im Strafrecht und untersuche, wie sprachliche Nuancen rechtliche Ergebnisse bestimmen können.
Im Strafrecht befasste sich meine Masterarbeit mit der strafrechtlichen Erfassung vorverlagerter Stadien der Tatbegehung, nämlich Verabredung, Vorbereitung und Versuch, in einer Rechtsvergleichung zwischen den Niederlanden und Deutschland. Meine aktuelle Forschung (im Rahmen meines Bachelorstudiums in französischer Sprache und Kultur) nimmt einen anderen Blickwinkel ein: wie die französische, deutsche und italienische Fassung von Artikel 190 des Schweizerischen Strafgesetzbuches die notion du consentement linguistisch konstruiert. Dasselbe Gesetz, drei Sprachen, drei Konstruktionen derselben Rechtswirklichkeit.
Und dennoch wird Rechtssprache selten mit derselben Sorgfalt untersucht wie juristisches Denken. Eine schlecht übersetzte Zeugenaussage, ein mehrdeutiger gesetzlicher Begriff, eine Zustimmungsregelung, die auf Französisch anders klingt als auf Deutsch - das sind keine Randprobleme. Das ist der Unterschied zwischen Gerechtigkeit und ihrer Abwesenheit.
Dieser vergleichende Ansatz ist entscheidend, weil Rechtssprache niemals rein deskriptiv ist. Sie konstruiert Wirklichkeit, weist Verantwortung zu und bestimmt, wer gehört wird - und wer nicht.